
(lat. [F.] gute Treue) ist im klassischen römischen Recht zunächst die Pflicht zum Worthalten und danach ein Maßstab, nach dem der Richter das betreffende Rechtsverhältnis zu beurteilen hat. Für den Inhalt des Schuldverhältnisses findet dabei neben der formlosen Vereinbarung auch die Verkehrssitte Anwendung.
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bọna fides , Recht: guter Glaube.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Lat. für guter Glaube.
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https://www.lexexakt.de/glossar/bonafides.php

Bona fides (lat., "guter Glaube"), Arglosigkeit in Bezug auf die eigne und auf die Handlungsweise andrer, entgegengesetzt der Mala fides, Fraus und dem Dolus; daher ein bonae fidei-Käufer, der den Verkäufer und deshalb nun auch sich für den rechtmäßigen Besitzer der Sache hält, bonae fidei possessor, der sich im rechtmäßigen Besit...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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